agb.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für sämtliche durch Frau Alena Scheffler, Schmiedestr. 21, 45549 Sprockhövel, erbrachte Leistungen. 

  • Allgemeines
        • Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Verträge mit meinen Kunden. Gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB gelten die AGB unabhängig von einem gesonderten Hinweis im Einzelfall auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. 
        • Änderungen, Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB durch Kunden oder besondere Zusicherungen bedürfen der Textform und einer Bestätigung durch mich. Gleiches gilt für die Abbedingung der Formerfordernisse. Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. 

 

  • Angebot & Vertragsschluss
    • Angebote sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich als Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes durch Kunden. 
    • Der Vertragsschluss kann in Textform (E-Mail ausreichend) erfolgen.
    • Der Vertragsgegenstand bemisst sich grundsätzlich nach dem konkreten Vertragsinhalt bzw. dem Angebot sowie nach diesen AGB. Angebote gehen den AGB im Zweifel vor.

 

  • Leistungspakete
    • Angebotene Leistungspakete konkretisieren den Umfang der regelmäßig zu erbringenden Leistungen. Soweit demnach in den folgenden Paragraphen der AGB allgemeingültige Regelunge Ausschlüsse mangels individueller Vereinbarung definieren, umfassen die Leistungspakete konkrete und generelle Vorgaben. Soweit daher im vorliegenden Paragraphen bzw. innerhalb des jeweiligen Leistungspaketes konkrete Regelungen getroffen werden, gehen diese den allgemeinen Ausführungen in den AGB zu den möglichen Vertragsgegenständen vor. 
    • Die Pakete unterscheiden sich im nach der Anzahl der Postings pro Woche (2 – 3 Posts) und der Anzahl der bedienten Kanäle (1 oder 2 Kanäle). Das Timing der Postings wird dabei generell nach Erfahrungswerten zu den besten Posting-Zeiten und mit Blick auf eine möglichst kontinuierliche Bereitstellung von Posts nach Ermessen vorgenommen. Individuelle Vorgaben des Kunden sind nach Abstimmung möglich, bedürfen jedoch in der Regel einer gewissen Vorlaufzeit und Planung.
    • Der Redaktionsplan erfasst regelmäßig wiederkehrende und festgelegte Arbeitsschritte. Der Reaktionsplan wird unter Beachtung einer von mir erstellten Analyse des Netzwerks und der Wettbewerber erstellt und ist vom Kunden einmalig freizugeben und sodann für die Parteien bindend. Im dargestellten Rahmen besteht jedoch kreative Gestaltungsfreiheit für die zu erbringenden Leistungen. Unter Beachtung der gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben (der Social Media Portale) kann daher das mit der Beauftragung angestrebte Ziel in freier Ausübung verfolgt werden. So kann es vorkommen, dass kurzfristig bestehende Planungen zur Verbesserung der Leistung abgeändert werden. 
    • Der Kunde erhält im Rahmen der Content-Creation erstellte Texte, Bilder, Videos und / oder Grafiken bereitgestellt. Diese werden nach Absprache mit und für den Kunden erarbeitet. Der Kunde erhält das dauerhafte Nutzungsrecht an den Inhalten für die betreute Social-Media-Präsenz,. Abweichende Nutzungen bedürfen jedoch der Absprache. Bei der Erstellung von Inhalten, insbesondere auch bei der Art und Anzahl der zu erstellenden Inhalte, besteht im Rahmen des generellen Auftrages und unter Beachtung etwaiger genereller oder spezieller Vorgaben und Besprechungen mit dem Kunden die kreative Freiheit. 
    • Abweichend von den vorstehenden Regelungen zur Content-Creation können auch Inhalte des Kunden oder z.B. Stock-Bilder genutzt werden. Hierzu werden sich die Parteien darüber abstimmen, wer welche Inhalte bereitstellt und lizenziert. 
    • Für Antworten auf Kommentare gelten die allgemeinen Regelungen des § 4. 
    • Regelmäßige Beratungen und Impulse für neue Ideen erfolgen im Rahmen von wöchentlichen Meetings oder initiativ zusammen mit dem Redaktionsplan und / oder den Analyse-Leistungen. Im Übrigen gilt § 9. 
    • Ist ein aktiver Community-Aufbau geschuldet (Paket „Boost“), so werden neben regelmäßigen Impulsen und Beratungen auch verstärkt Anreize und Ideen bereitstellgestellt, wie die der Community-Aufbau noch gesteigert werden kann. Hierbei besteht jedoch kreative Freiheit.
    • Soweit die Pakete eine Mindestvertragslaufzeit haben gilt die zweimonatige Kündigungsfrist gemäß § 19 dieser AGB. Erfolgt die Kündigung nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die zuvor vereinbarte (Mindest-)Vertragslaufzeit. 
    • Im Übrigen gelten die Regelungen zu den einzelnen Vertragsbestandteilen entsprechend, soweit nicht durch die vorstehende Regelung hiervon abgewichen wurde. 

 

  • Vertragsgegenstand „Social Media Management“ & sonstiges „Account-Management“
    • Im Rahmen des sog. „Community-Managements“ sowie der redaktionellen Betreuung von zB Social-Media Profilen ergibt sich der genaue Arbeitsauftrag aus der konkreten vertraglichen Abrede. 
    • Im Rahmen der „Shop-Betreuung“ umfassen die bereitgestellten Leitungen das Management von eigene Shops des Kunden oder Shops / Accounts bei Drittanbietern. Hierbei wird die Tätigkeit nach Absprache mit dem Kunden verfolgt und z.B. die Kundenbetreuung oder die Erstellung und Verwaltung von Inhalten / Angeboten übernommen.
    • Ausfluss von Besprechungen und gemäß vereinbarten Umfängen kann insbesondere eine Redaktionsplanung gegenüber dem Kunden geschuldet sein (vgl. § 3 Abs. 3). 
    • Der Kunde hat sich bei Beginn der Tätigkeit auf ein (oder gemäß Absprache mehrere) konkrete Social Media Portale und eine Präsenz festzulegen. Sinnvoll ist die kontinuierliche Arbeit nur dann, wenn ein bestimmter Kanal regelmäßig „bespielt“ wird. Wechsel der Kanäle sollten daher so selten wie möglich stattfinden, können aber in Abstimmung vorgenommen werden. Ein Einrichtungsaufwand bei Wechsel von Kanälen oder Portalen kann ggfls. gesondert anfallen und abgerechnet werden, wobei der Kunde zuvor auf die Kostenpflichtigkeit eines etwaigen Wechsels hingewiesen werden wird. 
    • Von der allgemeinen Tätigkeit zu diesem Vertragsgegenstand ist insbesondere das Posten von Inhalten umfasst, die spezifisch für den Kunden erarbeitet oder lizenziert werden. Es besteht kreative Freiheit im Rahmen der getroffenen Absprachen mit dem Kunden. 
    • Ebenso ist bei diesem Vertragsgegenstand umfasst, dass auf Kommentare und Nachrichten der Nutzer geantwortet wird. Die Anzahl der Kommentare und Nachrichten ist zwischen den Parteien festzulegen. Ohne Festlegung besteht Ermessen, welche und wie viele Kommentare oder Nachrichten beantwortet werden; das Maß ist dabei, dass ein „lebendiger“ Account wiedergespiegelt wird, ohne den Nutzern das Gefühl zu geben, jeder Nutzer-Inhalt würde kommentiert, um den Arbeitsaufwand für beide Parteien in einem angemessenen Umfang zu halten. Bei derartigen Beantwortungen wird stets die Netiquette sowie eine übliche Sprachregelung des Kunden beachtet, sofern diese vom Kunden bekannt gegeben wurde. 
    • Ergeben sich auf betreuten Webseiten oder insbesondere in Social Media Kanälen des Kunden Probleme mit dem Anbieter oder mit einzelnen Nutzern, so wird zunächst eine Deeskalation nach eigenem Ermessen versucht. Scheitert eine Deeskalation wird der Kunde unmittelbar kontaktiert, um mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen. 
    • Vorbehaltlich einer anderweitigen und gesondert zu vergütenden Vereinbarung finden eine Betreuung und ein Monitoring der Kanäle und Blogseiten nur während der üblichen Öffnungszeiten montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr statt. Ausnahmen, z.B. im Rahmen von Sonderaktionen bedürfen einer Vereinbarung.
    • Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden die vereinbarten Blogseiten und Accounts auf Basis der vom Kunden rechtzeitig und auf eigene Kosten per E-Mail zur Verfügung zu stellenden Daten, Texte, Fotos, Musik, Grafiken, und/oder sonstigen erforderlichen Informationen gepflegt und bearbeitet. Der Kunde verschafft diese Inhalte frei von Rechten Dritter. 
    • Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind Bild- und Textbe- bzw. Erarbeitungen, -anpassungen und -korrekturen nicht Bestandteil der Leistungserbringung, können aber aufgrund separater Vereinbarung auf Kosten des Kunden erbracht werden. 
    • Sofern Inhalte erstellt werden sollen, werden diese nach eigenem Ermessen auf Grundlage der Vorgaben des Kunden im vereinbarten Umfang zur Verfügung gestellt. Absprachen über Art und Umfang der Leistungen erfolgen im Rahmen eines vom Kunden freizugebenden Redaktionsplans. Bei der Auswahl von Inhalten besteht Ermessensspielraum. Nutzungszeiträume für Fremdinhalte werden dem Kunden mitgeteilt und sind vom Kunden zu beachten.
    • Die Verwendung, Einbindung und/oder Veröffentlichung von Materialien, Texten, Bildern, Musik („Kundeninhalte“) oder sonstigen Daten des Kunden kann abgelehnt werden, soweit technische Gründe entgegenstehen und/oder Inhalte gegen Rechtsvorschriften, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Sofern erst nach Umsetzung oder Verwendung Kenntnis von solchen Verstößen erlangt wird, besteht das Recht, die betroffenen Inhalte zu löschen oder bis zum Erzielen einer einvernehmlichen diesbezüglichen Parteivereinbarung die betroffene Leistungserbringung abzubrechen oder rückgängig zu machen. Aus einem solchen Vorgang kann der Kunde keinerlei Erstattungs-, Kündigungs- oder sonstige Ansprüche oder Rechte geltend machen, mir steht jedoch ein Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu. Für die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten kommt der Kunde in voller Höhe auf.
    • Die erste Einrichtung von Blogseiten und/oder Account(s) erfolgt auf Basis der Angaben des Kunden im Erstgespräch. Alternativ können diesbezügliche Angaben vom Kunden per E-Mail erteilt werden. 
    • Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass in seinem Namen etwaige Blogseiten oder Accounts eingerichtet und hierüber abgestimmte Inhalte veröffentlicht werden. Bei der Einrichtung der Accounts und der Veröffentlichung von Inhalten wird gegenüber den Betreibern der jeweiligen Plattformen für den und im Namen des Kunden aufgetreten. 
    • Soweit die Leistungserbringung auf der Grundlage vorbestehender Blogs und/oder Accounts erfolgt, muss der Kunde die erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung stellen. Werden erstmals derartige Seiten eingerichtet, erhält der Kunde ebenfalls die Zugangsdaten sowie einen Admin-Account. Beide Parteien werden derartige Daten vertraulich behandeln. 
    • Für alle Tätigkeit in Verbindung mit (Social-Media-)Plattformen und Arbeitsumgebungen oder Software, die von Drittanbietern angeboten werden (nachfolgend zusammen bezeichnet als “Drittumgebungen”) gelten zusätzlich die Geschäftsbedingungen (z. B. AGB, Nutzungsbedingungen, Datenschutzbedingungen, Richtlinien, oder technische Vorgaben, insbesondere etwaige Plattform-Bedingungen) der Drittumgebungen. Diese Geschäftsbedingungen geben zum einen Richtlinien du damit Grenzen und Vorgaben für die Leistungserbringung vor. Zum anderen sind Abweichungen von diesen Bedingungen nicht möglich und auch vom Kunden zu beachten. 
    • Daten (insbesondere personenbezogene Daten und vertrauliche Informationen), die im Rahmen der Tätigkeit auf Drittumgebungen gewonnen werden oder in diesem Zusammenhang erhoben oder sonst verarbeitet werden, können nur im Rahmen der Geschäftsbeziehung zu vereinbarten Zwecken verarbeitet werden. Hierauf werden auch etwaige von Sub-/ oder Unterauftragnehmern verpflichtet. 
    • Kunden werden darauf hingewiesen, dass die meisten Social Media Anbieter ihren Sitz in den USA oder jedenfalls außerhalb der Europäischen Union haben und die Datenübermittlung in die USA immer wieder als problematisch erachtet wird. Der Kunde bleibt verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und hat insoweit die datenschutzrechtlichen Implikationen der Nutzung von Social Media Kanälen zu beachten und wird jegliche hierfür notwendige Dokumentation verantwortlich vornehmen.
    • Durch die Einrichtung von Accounts auf Drittseiten kommen wirksame Nutzungsverträge zwischen dem Kunden und dem Betreiber der jeweiligen Plattform auf Basis der jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber zustande. Von dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschafft sich der Kunde eigenständig Kenntnis. 
    • Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter zu verhindern und etwaige Passwörter geheim zu halten. Ich verpflichte mich ebenfalls zum Schutz dieser Daten nach den gesetzlichen Verschuldensmaßstäben.
    • Leistungen im Rahmen des Community-Managements sind im Übrigen nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen. Bei allen Maßnahmen besteht daher keine erfolgs- sondern eine leistungsabhängige Vergütungspflicht. Mit der Durchführung der Leistung entsteht die Vergütungspflicht. 
    • Gegenstand der Agenturleistungen im Bereich von Newslettern kann sowohl die inhaltliche Erstellung des Newsletters wie auch die Bereitstellung des Newsletters an Kunden / Empfänger sein. Für zu nutzende Inhalte des Kunden im Rahmen von Newslettern besteht die Mitwirkungspflicht des Kunden, insbesondere dahingehend, diese Inhalte rechtzeitig und frei von Rechten Dritter zur Verfügung zu stellen. Ohne gesonderte Abrede besteht keine Pflicht, die Daten der Empfänger des Newsletters zu aggregieren oder die Rechtmäßigkeit der Datennutzung sicherzustellen. Der Kunde stellt die seinerseits vorhandenen Empfängerdaten insoweit unter Freistellung von jeglicher diesbezüglicher Haftung bereit. Mit einem etwaigen Newsletter-Anbieter wird ein eigener AV-Vertrag geschlossen, sofern kein Kundenaccount genutzt wird. Dabei wird sichergestellt, dass ein zuverlässiger Anbieter, der die Regelungen des Datenschutzes beachtet, gewählt wird. Der Kunde bestätigt die Auswahl und stellt mich damit von einem etwaigen Auswahlverschulden frei. 

 

  • Vertragsgegenstand „Foto und Film“
    • Die Herstellung von Foto- oder Filmwerken erfolgt aufgrund des vom Kunden genehmigten bzw. des im Vorgespräch von beiden Parteien erarbeiteten Konzeptes und/oder des von ihm zur Verfügung gestellten und/oder erarbeiteten Drehbuches zu den im Vertrag niedergelegten Bedingungen.
    • Bei Fotos oder Filmen, die im Rahmen des Community- oder Shop-Managements erstellt werden, wird künstlerische Freiheit im Rahmen des Auftrages beansprucht. Basierend von redaktionellen Planungen werden insoweit unterschiedliche Fotos oder Videos in einem oder mehreren, gegebenenfalls regelmäßigen Termin erstellt und nach und nach verwendet. Der Kunde sichert hierfür den Zugang zu seinen Geschäftsräumen zu, stellt etwaige Produkte oder Unterlagen zur Verfügung, die seine geschäftliche Tätigkeit umfassen oder widerspiegeln, holt von Mitarbeitenden Zustimmungen für die Ablichtung für diese Zwecke ein oder klärt, welche Mitarbeitenden nicht abgebildet werden möchten. 
    • Im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit nicht genutzte Inhalte, bezüglich derer eine Übereignung und Rechtseinräumung an den Kunden nicht fest vereinbart war, steht dem Kunden nach Beendigung der Tätigkeit nur dann zu, wenn hierüber eine (nachträgliche) Vereinbarung geschlossen wurde. 
    • Der Vertragsgegenstand teilt sich regelmäßig in verschiedene Teile wie Konzeptionierung, Dreh, Schnitt und sonstige Nachbearbeitung auf. Diese Vertragsteile müssen entsprechend vereinbart werden.
    • Über die Herstellung eines Treatments oder Drehbuches kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in dem jeweiligen Vertrag vereinbarte Preis ist vom Kunden auch dann zu entrichten, wenn er das Treatment oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.
    • Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung allein mir. Der Kunde wird  über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung informiert.
    • Wird ein Drehbuch bzw. ein vorbestehendes Filmwerk vom Kunden zur Verfügung gestellt, ist die unbeschränkte Rechtsübertragung an mich erforderlich. Der Kunde haftet für die Beständigkeit der von ihm weiterlizenzierten Rechte. 
    • Wetterbedingte Verschiebungen des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten.
    • Digitale Leistungsergebnisse werden in marktüblichem Format abgeliefert. Formatwünsche sind vom Kunden vor Leistungserbringung eindeutig zu benennen. 
    • Wünsche und Vorstellungen des Kunden hinsichtlich des Leistungsergebnisses können nur insoweit umgesetzt werden, als es technisch und im Rahmen der finanziellen Vereinbarungen sowie subjektiv im Rahmen des vorhandenen Know-hows möglich ist. 
    • Verlangt der Kunde den Abschluss einer Versicherung so ist dies rechtzeitig vor Drehbeginn mitzuteilen. Der Kunde trägt die Kosten der Versicherung. 
    • Der Kunde ist – vorbehaltlich einer expliziten anderweitigen Vereinbarung – dafür verantwortlich, vor Auftragsbeginn sämtliche erforderlichen Film- und Fotogenehmigung einzuholen. Dies betrifft unter anderen alle urheberrechtlichen geschützte Darstellungen von Kunstwerken als auch die Zustimmung / Genehmigung von Behörden, Beamten, Veranstalter, Betreiber, Inhaber, Mitarbeitern oder Eigentümern. 

 

  • Reels
    • Bei Reels handelt es sich um kurze Videos oder Sequenzen aus mehreren kurzen Videos, die tagesaktuell und in der Regel mit einem Ablaufdatum auf Social Media Kanälen gepostet werden können. Der Begriff „Reels“ umfasst dabei jegliche Art von derartigen Videos oder Sequenzen, unabhängig davon wie diese auf einem jeweiligen Social Media Portal bezeichnet werden.
    • Ohne explizite Vereinbarung besteht im Rahmen von Social Media oder sonstiger inhaltlicher Betreuung keine Pflicht, Reels zu erstellen. 
    • Die Erstellung von Reels biete ich als gesondertes Leistungspaket an, entweder einzeln, zusätzlich buchbar oder regelmäßig. 
    • Im Rahmen eines Termins von bis zu 4 Stunden werden mehrere Reels, Auftritte, Produktvorführungen oder ähnliches gefilmt. Das Filmmaterial wird anschließend geschnitten und bearbeitet. 
    • Musikhinterlegungen werden nur vorgenommen, wenn die Rechte geklärt sind. Ansonsten wird eine geeignete Musik und ein Startpunkt mitgeteilt, die dann beim Posten des Inhalts beachtet werden muss. 
    • Kunden haben die Reels abzunehmen, wobei die Nutzung der Abnahme gleichsteht.
    • Die Reels können vom Kunden mehrfach verwendet werden. Es wird insoweit ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für alle Social Media Portale oder Websites erteilt. 

 

  • Vertragsgegenstand „Media- und Ad-Schaltungen“ 
    • Im Rahmen von sämtlichen Media- und Ad-Schaltungen sowie des Suchmaschinen- oder Social Media Marketings – dies kann insbesondere auch die Bewerbung einzelner Inhalte betreffen – wird in einem Briefing mit dem Kunden die Werbestrategie besprochen. Mit dem Kunden wird ein Werbebudget festgelegt sowie eine Maßgabe getroffen, nach der das Werbebudget abgerufen werden kann (zB monatlich in bestimmter Höhe nach Ermessen oder nur nach vorheriger Genehmigung des Kunden im Einzelfall). 
    • Für monatlich festgelegte Medienbudgets kann keine Garantie dahingehend übernommen werden, dass das Budget für einen kompletten Werbemonat ausreicht oder aber in einem Monat komplett ausgereizt werden kann. Übrige Budgets werden in den Folgemonat verlagert; im Falle einer Kündigung werden die Budgets nach Absprache mit dem Kunden entweder aufgebraucht oder übertragen.
    • Das Angebot von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Abweichungen von bis zu 15 % gelten als geringfügig bzw. nicht als Mangel oder Übererfüllung.
    • Mögliche Beanstandungen der Medialeistung hat der Kunde innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung in Textform mitzuteilen. 
    • Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung werden nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten besorgt. Ein bestimmter werblicher Erfolg wird dem Kunden durch diese Leistungen nicht geschuldet.
    • In Abstimmung mit dem Kunden werden kundenspezifische Kampagnen angelegt. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeige erfolgt eine Anlehnung an die Inhalte auf der vom Kunden angegebenen Zielseite. Alternativ können Anzeigen individuell abgestimmt werden. Es gilt hierfür die Abnahmeregelung dieser AGB entsprechend. 
    • Der Erfolg der Kampagnen wird regelmäßig anhand von Kosten / Nutzen kontrolliert und die Kampagnen werden auf Basis von Know-How nach eigenem Ermessen optimiert. Dies umfasst auch ohne Zustimmung des Kunden eine Änderung von Keywords und die Änderung der Anzeigentexte. Der Kunde selbst kann jederzeit Vorgaben zu von ihm gewünschten Keywords und Anzeigen machen.
    • Bei der Buchung von Werbungen auf Basis von Klickpreisen besteht Ermessen bezüglich der Höhe des Preises pro Klick oder für Impressionen. Das Bemühen ist dabei darauf gerichtet, die Kampagnen so zu optimieren, dass durch einen möglichst hohen Qualitätsfaktor der Anzeige ein niederiger Klickpreis und eine entsprechend hohe Anzeigenposition im Bezug auf die für den Kunden relevante Branche erreicht wird.
    • Der Kunde erhält regelmäßigen Zugriff auf Statistiken aus denen die Impressionen, Klicks, Kosten und Platzierungen hervorgehen.
    • Der Kunde ist verpflichtet alle absprachegemäßen Aufwendungen in Verbindung mit der Media- oder Ad-Schaltung zu zahlen sowie den anfallenden Verwaltungsaufwand zu vergüten. Regelmäßig wird dabei ein Budget welches in entsprechende Werbung investiert werden kann sowie Gebühren für die Einrichtung von etwaigen Werbekonten, die Erstellung, Pflege und Optimierung von Kampagnen. 
    • Zwischen den Parteien herrscht Einvernehmen, dass keine Garantie übernommen wird, ob und / oder wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint oder geklickt wird.  Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer Anzeige eine Werbeleistung darstellt.
    • Um Markenverstöße zu vermeiden, ist für den Fall der Verwendung eines Markennamens erforderlich, dass eine Markenfreigabe vom Markeninhaber vom Kunden nachgewiesen wird. Ohne einen solchen Nachweis ist die Verwendung von Markennamen im Rahmen von Werbeanzeigen nicht möglich. Werden dennoch auf Wunsch des Kunden Markennamen gebucht, findet eine Haftung hierfür nicht statt und der Kunde ist zur Freistellung von allen hierdurch entstehenden Schäden verpflichtet.
    • Eine Haftung für die Zulässigkeit einer beworbenen Zielseite wird nicht übernommen. Kommt es zu Sperrungen aufgrund der Zielseite des Kunden, ist hierfür allein der Kunde verantwortlich. Für mich besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht wobei der Kunde zur Leistung der agenturseitigen Vergütung verpflichtet bleibt.
    • Schlägt der Kunde Inhalte zu Werbeanzeigen vor die sich als wettbewerbswidrig erweisen, haftet hierfür allein der Kunde. 
    • Leistungen im Rahmen von Media- und Ad-Schaltungen sind im Übrigen nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen.

 

  • Vertragsgegenstand „Monitoring“ / „Hashtaganalyse“ / „Insight-Auswertungen“
    • Im Rahmen von Monitorings, Analysen und Auswertungen wird dem Kunden ein Überblick über die je betreuter Umgebung relevanten Statistiken gegeben. Dies kann durch Verschaffung des Zugangs sowie durch Bereitstellung zusammengestellter Inhalte geschehen. 
    • Die Leistung ist nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen und liefert insoweit allein mögliche Erkenntnisse, deren Deutung jedoch immer unter dem Vorbehalt eines sich stetig verändernden Community- oder Kunden-Verhaltens steht. 
    • Im Rahmen des Monitorings bzw. der Hashtaganalyse  besteht in Einzelfällen die Berechtigung, konkrete Suchabfragen abzulehnen, sofern diese aus technischen oder rechtlichen Gründen zu Problemen führen können. 
    • Ergebnisse sind zum Teil von externen Dienstleistern abhängig. Dahingehend kann keine Vollständigkeit garantiert werden (beispielsweise geschützte Posts in sozialen Netzwerken, die nicht indiziert werden). Inhalte und Aussagen in den Treffern können nicht beeinflusst werden.

 

  • Vertragsgegenstand „Erstellung sonstiger Inhalte“
        • Bei der Erstellung sonstiger Inhalte, wie z.B. von grafischen Werken und Texten, o.ä. verständigen sich die Parteien über den Inhalt der Leistungen unter Beachtung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten.
        • Im Rahmen der Vorgaben des Kunden besteht im Übrigen Gestaltungsfreiheit. Für die Erfüllung der obliegenden Pflichten gelten werkvertragliche Regelungen. Zur Erfüllung ist die Erstellung eines inhaltlich objektiv den Verkehrsgepflogenheiten entsprechenden Werkes nach dem aktuellen Stand der Technik erforderlich, welches für den vom Kunden intendierten Zweck nutzbar ist. 
        • Der Kunde ist verpflichtet, grafische und textliche Gestaltungen jeweils zeitnah abzunehmen. Erfolgt die Abnahme nicht zeitnah, besteht das Recht, die Leistungserbringung aussetzen und / oder den Vertrag kündigen, wobei der Kunde zur Vergütung der Leistung dennoch verpflichtet ist.
        • Der Kunde erhält lediglich das Endprodukt und diesbezüglich auch nur die fertige Datei in einem üblichen Format.

 

  • Vertragsgegenstand bei „Beratungsleistungen“
    • Beratungsleistungen sind nach Dienstvertragsrecht zu beurteilen. Im Rahmen von Beratungsleistungen ist daher kein garantierter Erfolg vereinbart. Vielmehr orientiert sich die Beratungsleistung an dem Stand der Technik und der Marketing-Erfahrungen am Markt sowie nach dem vorhandenen Know-How. 
    • Die Beratungsleistungen können lediglich mögliche Wege, deren Chancen und Risiken und spezifische Eigenheiten etwaiger Geschäftshandlungen aufzeigen. Eine Entscheidung für die Umsetzung der Beratungsleistungen in konkrete Marketing- oder Medien-Projekte obliegt dem Kunden. 

 

  • Mitwirkungspflichten
    • Abstimmungspflichtige Inhalte werden, ggfls. auch kurzfristig, dem Kunden vorlegen. Der Kunde hat eine Prüfung so unverzüglich vorzunehmen, dass es nicht zu Verschiebungen geplanter Fristen kommt. Im Falle von Ablehnungen von Inhalten hat der Kunde zur Gewährleistung der avisierten Fristen so konkret seine Beanstandungen mitzuteilen, dass eine Überarbeitung ohne weitere Nachfrage beim Kunden möglich ist. 
    • Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Anforderungen des Kunden (“Kundeninhalte“) besteht nur bei ausdrücklicher diesbezüglicher schriftlicher Vereinbarung eine Pflicht auf meiner Seite. 
    • Der Kunde ist verpflichtet, mir bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, insbesondere durch das rechtzeitige Bereitstellen von Materialien, Informationen, fachkundigen Mitarbeitern, Kommunikationsmitteln sowie durch Zugänglichmachung von Drehorten und Erteilung von Genehmigungen, Freigaben und Abnahmen zu unterstützen. Der Kunde wird die in die vertragliche Leistung einzubeziehenden Vorgaben, Daten, Texte, Logos, Tabellen, Musik und Bilder (etc.) („Kundeninhalte“) vor Beginn der Auftragsausführung, spätestens aber unverzüglich nach Aufforderung abzuliefern. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Lieferung angeforderter Inhalte, verlängern sich etwaig vereinbarte Fertigstellungsfristen entsprechend. Durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Mitwirkungspflichten entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
    • Der Kunde trägt die Sorge für die Eignung von Kundeninhalten, insbesondere dahingehen, dass die notwendigen Nutzungsrechte vorliegen und die Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder das Gesetz verstoßen.
    • Fremdleistungen, die für den Kunden beauftragt werden sollen, können von der Zahlung eines Vorschusses sowie von einer Freistellung im Innenverhältnis abhängig gemacht werden.
    • Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. 
    • Im Rahmen von Maßnahmen die Änderungen an der  Website des Kunden oder das Speichern von Daten auf einem Server erforderlich machen ist der Kunde verpflichtet, vorgeschlagene Änderungen jeweils zeitnah abzunehmen bzw. vorzunehmen. Erfolgt die Handlung nicht zeitnah, kann  die Leistungserbringung ausgesetzt und / oder der Vertrag gegenüber dem Kunden gekündigt werden, wobei der Kunde zur Vergütung der Leistung dennoch verpflichtet ist.
    • Kommt der Kunde seiner Pflicht zur Mitwirkung nicht binnen 30 Tagen nach und ist Werkvertragsrecht anwendbar, so kann gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung verlangt sowie die weiteren Rechte des § 643 BGB (insbesondere in Form einer Kündigung) geltend gemacht werden. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach Dauer des Verzuges und Höhe der Vergütung.
    • Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.

 

  • Leistungsänderungen 
    • Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der zu erbringenden Leistungen ändern, so hat er diesen Wunsch in Textform zu äußern. Es wird mitgeteilt, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. 
    • Kommt eine Einigung über Art, Umfang und Kosten der Leistungsänderung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. 
    • Hat der Kunde eine ergebnisoffene Kreativleistung beauftragt, werden diese im Rahmen des vereinbarten Stundenkontingents erarbeitet. Korrekturschleifen sind dabei grundsätzlich nicht enthalten, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart. Etwaige Änderungswünsche des Kunden sind der Agentur mitzuteilen und gesondert zu vergüten. In diesen Fällen findet ausschließlich Dienstvertragsrecht Anwendung.
    • Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Terminänderungen werden dem Kunden mitgeteilt.
    • Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Vor Einleitung einer kostenpflichtigen Überprüfung wird der Kunde auf die Kostenpflicht und -höhe hingewiesen.

 

  • Zwischen- und Endabnahme
    • Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen abzunehmen, die im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden (Abnahme). Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Aufforderung, unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat oder wenn der Kunde das vertraglich vereinbarte Entgelt ohne entsprechenden Vorbehalt zahlt, sofern es nicht bereits vor Aufforderung zur Abnahme gezahlt war. Abnahme im vorgenannten Sinne ist auch die Druckreifeerklärung / Fertigstellungsreifeerklärung.
    • Die Überlassung von Teilen der Leistung stellt die Aufforderung zur Abnahme oder zur Mitteilung von Korrekturwünschen dar. Vom Kunden können innerhalb eines Projekts eine oder mehrere Zwischenabnahmen von abgrenzbaren Teilen der zu erbringenden Leistung verlangt werden (Zwischenabnahme). Aufforderungen und Erklärungen von Abnahmen können in Textform erfolgen.
    • Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden, sondern nur, wenn inhaltliche Vorgaben oder fachliche bzw. technische Standards nicht eingehalten wurden. Die Abnahme kann ferner nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Abnahme kann schließlich nicht aus geschmacklichen Gründen abgelehnt werden, wenn das Werk technisch gesehen marktüblich ist. 
    • Hat der Kunde bei Auftragserteilung keine klaren Vorgaben im Hinblick auf einen zu leistenden Erfolg gemacht, ist im Zweifel Dienstvertragsrecht anwendbar. In diesen Fällen bedarf es keiner Abnahme.
    • Beanstandet der Kunde Leistungen fristgemäß, wird eine einmalige Nachbesserung vorgenommen. Die Nachbesserung richtet sich nach den Vorgaben des Kunden, wenn die Beanstandung des Kunden derart konkret erfolgt, dass die Leistung ohne weitere Nachfrage beim Kunden ausgebessert werden kann. Erfolgt die Beanstandung nicht derart konkret, ist lediglich eine branchenübliche Nachbesserung nach eigenem Ermessen auszuführen. Wünscht der Kunde sodann weitere Nachbesserungen, werden diese nur auf Kosten des Kunden und nach vorheriger Absprache durchgeführt. 
    • Abgenommene Teile der Leistung sind zu vergüten, auch wenn ggfls. spätere Leistungen nicht abgenommen werden (können).

 

  • Eigentum und Urheberrecht
    • Im Rahmend es Auftrags geschaffene Inhalte und Leistungen, eingeschlossen aber nicht darauf beschränkt jegliches Filmmaterial, Entwürfe, Skizzen, Vorlagen, Texte, Bilder, Fotos, 3D-Modelle, Grafiken, Musik sowie sonstige Werke, sind urheberrechtlich oder sonst leistungsschutzrechtlich geschützt. 
    • Sämtliche erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben im Eigentum, sofern keine schriftliche Übereignung mit entsprechendem Honorar mit dem Kunden vereinbart und dieses Honorar gezahlt wurde.
    • Sämtliche erstellten Leistungen, sowie sämtliche Rechte an erstellten oder lizenzierten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten im Auftrag genannten fälligen Vergütung im Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung beim Kunden abgelieferte Inhalte erhält der Kunde nur zur bloßen Ansicht; zu einer weiteren Nutzung solcher Inhalte ist der Kunde erst nach Zahlung des vereinbarten Entgeltes befugt. 
    • Die zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, wie insbesondere Datensätze, Datenträger, Filme, o.ä. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, im Eigentum und werden nicht ausgeliefert. 
    • Soweit zur Vertragserfüllung eine Einräumung von Nutzungsrechten auf den Kunden erforderlich ist, erfolgt diese Einräumung nur in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang gegen ein angemessenes Entgelt. Im Rahmen einer Pitch-Situation (Vorstellung / Anfertigung von  Entwürfen vor Auftragsvergabe) hat die Nutzung von vertraglich geschaffenen Inhalten zu unterbleiben, wenn keine endgültige Auftragsvergabe erfolgt. 
    • Im Vertrag ist zu vereinbaren welche Nutzungsrechte dem Kunden an dem fertigen Werk nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich, inhaltlich) eingeräumt werden. Dem Kunden wird, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an erstellten Werken eingeräumt. Bei Filmaufnahmen sind von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Die Berechnung der entsprechenden Nutzungsrechte erfolgt mangels anderweitiger Regelung nach den Empfehlungen entsprechender Branchenverbände. Für Verwendungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen, bedarf es daher jeweils einer besonderen Vereinbarung über Umfang, zeitliche und räumliche Erstreckung sowie über die Vergütung.
    • Ein Nutzungsrecht wird dem Kunden nur an Endprodukten eingeräumt. Übliche Gestaltungselemente und Objekte sowie Einzelbestandteile der vertraglichen Leistung dürfen von mir uneingeschränkt auch für andere Projekte genutzt und weiter lizenziert werden. An vom Kunden nicht abgenommen Leistungen sowie an Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen und Abwandlungen des Endprodukts erhält der Kunde kein Nutzungsrecht. 
    • Die Überlassung von Rohdateien einer erstellten Leistung (zB offene Datei-Formate o.ä.) ist vertraglich weder im physischen Sinne noch im Sinne einer Nutzungsrechtseinräumung geschuldet. Zur Sicherung der Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial (Bild und Ton), insbesondere Negative, Masterbänder und ebenso das Restmaterial im Eigentum und unlizenziert.
    • Vom Kunden gelieferte Inhalte müssen für die konkrete Nutzung rechtlich geeignet sein, d.h. der Kunde hat dafür zu sorgen, dass alle notwendigen Nutzungsrechte vorliegen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten ist der Kunde verpflichtet, mich von etwaigen Forderungen Dritter unverzüglich freizustellen.
    • Vom Kunden gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden. Regelmäßig werden nach Ende eines Auftrages binnen 1 Monat etwaige Unterlagen dem Kunden zurückgeben. Original-, Bild- und Tonmaterial des gelieferten Werkes werden ansonsten fachgerecht gegen Kostenersatz gelagert. Die Aufbewahrungsfrist beträgt maximal zwei Jahre. Vor Ablauf der jeweiligen Frist hat der Kunde die Dauer einer weiteren Aufbewahrung zu beantragen. Bezüglich der Kostenabgeltung dieser zusätzlichen Aufbewahrung wird 1% der Nettoauftragssumme angesetzt. 

 

  • Auftragserteilung an Dritte
    • Es besteht das Recht, die Vertragsleistung oder Teile davon durch Subunternehmer (Dritte) erbringen zu lassen. Dritte werden dabei auf die Einhaltung der vertraglichen Vorschriften verpflichtet.
    • Im Rahmen von Vermittlungen, werden Aufträge erst nach Freigabe durch den Kunden erteilt. Werden Mengenrabatte in Anspruch genommen, erhält der Kunde bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. 

 

  • Leistungs- und Lieferfristen
    • Terminliche Abreden sind unverbindlich, solange sie nicht vertraglich vereinbart wurden. Termine zur Leistungserbringung dürfen nur durch die Geschäftsführung zugesagt werden.
    • Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen oder zur Zwischenabnahme vorgelegten Inhalten durch den Kunden sowie für die Dauer einer Anfrage, deren Beantwortung durch den Kunden für den Fortgang des Projekts erforderlich ist, sind Fristen jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Kunden bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. 
    • Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets in Textform festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
    • Ausführungs- und Lieferfristen für Aufträge, die Fremdarbeiten beinhalten, stehen unter dem Vorbehalt der eigenen Belieferung durch den sorgfältig ausgewählten Lieferanten. Erfolgt die Selbstbelieferung nicht richtig oder rechtzeitig, beginnen die vereinbarten Fristen erst nach ordnungsgemäßer Selbstbelieferung zu laufen. Alternativ besteht, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten wenn es trotz aller zumutbaren Anstrengungen nicht gelingt die Fremdleistung binnen der vereinbarten Frist zu beschaffen. 

 

  • Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz, Referenzen
    • Stillschweigen über alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, wird zugesichert. Im erforderlichen Fall wird dies auch für Mitarbeiter und etwaig hinzugezogene Dritten, versichert. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Kunden als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Nur der Kunde selbst kann schriftlich von der getroffenen Schweigepflicht entbinden. Eine vom Gesetzgeber vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat jedoch gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit Vorrang. 
    • Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ebenso.
    • Anvertraute personenbezogene Daten stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nutzen und verarbeiten oder die Daten an Dritte weiterleiten. Hierbei wird den Weisungen des Kunden Folge geleistet. Der Abschluss eines entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrages ist jederzeit möglich.
    • Auf Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen ist zur Wahrung des Urheberrechts auf mich und / oder den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Hierbei besteht das Recht, den  Firmennamen und / oder das Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Sofern Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt wurden, besteht auch gegenüber diesen die Pflicht, das Recht auf Urhebernennung einzuhalten. Urhebernennungen werden trotz der gesetzlichen Pflicht sind nur im erforderlichen, nicht aber in hervorgehobenem Maße notwendig.
    • Referenzprojekte der für den Kunden erstellten Aufträge dürfen unter Nutzung des Logos des Kunden in sämtlichem Marketingmaterial angeführt werden. 
    • Bei Filmwerken bleibt das Recht vorbehalten, diese anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen. Dies gilt auch für Veröffentlichungen im Internet, auf Webseiten oder anderen entsprechenden digitalen Plattformen. 

 

  • Preise und Zahlungen
    • Die Vergütung ist, vorbehaltlich einer anderen Regelung, für jede erbrachte Viertelstunde fällig. Vergütungen und Preisangaben verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
    • Sind einzelne Leistungsabschnitte vorgesehen, so besteht für jeden erbrachten einzelnen Leistungsabschnitt Anspruch auf einen Teil der Gesamtvergütung.
    • In der Regel – und ohne abweichende Regelung – erfolgt die Abrechnung monatlich zum Monatsende für die im zurückliegenden Monat erbrachten Leistungen
    • Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einer Vergütung der Arbeitszeit und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Die Honorarteile können gesondert oder zusammen in der Rechnung aufgeführt werden. Nutzungen, die über den vertraglich vorgesehenen Gebrauch der Leistungen hinausgehen müssen ergänzend bezahlt werden.
    • Es besteht das Recht, einen Vorschuss in Höhe von 1/3 des Auftragswertes vom Kunden zu fordern.
    • Kostenvoranschläge können um bis zu 10 % zu überschritten werden, ohne dass es einer gesonderten Vergütungsvereinbarung bedarf. Überschreitungen von mehr als 10 % eines Kostenvoranschlages oder einer Budgetplanung werden so rechtzeitig wie möglich angekündigt und mit dem Kunden das weitere Vorgehen besprochen. 
    • Preisangaben schließen Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sowie Spesen nicht ein. 
    • Für Künstlersozialversicherungsabgaben, Zollkosten sowie etwaige Fremdkosten ist der Kunde verantwortlich.
    • Die Kosten für vom Kunden veranlasste Änderungen bereits freigegebener Aufträge sind vom Kunden zu zahlen. 
    • Bei Verzug des Kunden besteht das Recht, alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit einzelne Raten noch nicht fällig sind, gegenüber dem Kunden sofort geltend zu machen; Lieferungen oder sonstige Leistungen aus diesem oder anderen Geschäften werden bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher bestehender Ansprüche durch den Kunden zurückzubehalten; sowie angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 
    • Gegenüber Ansprüchen ist die Aufrechnung durch den Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt. Unternehmern steht die Einrede des nicht oder mangelhaft erfüllten Vertrages darüber hinaus zudem nur dann zu, wenn bereits ein dem Wert der Leistung entsprechendes Entgelt erlangt wurde oder im Verhältnis zu einem Subunternehmer selbst das entsprechende Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden kann.

 

  • Haftung & Gewährleistung
    • Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, gehaftet. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen. 
    • Für den Verlust von Daten wird nicht gehaftet, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche gemäß datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeiten.
    • Der Kunde trägt die Verantwortung für von ihm im Rahmen der Vertragsabwicklung und Leistungserbringung getätigte Angaben zum Leistungsgegenstand, zur Verfügung gestellte Inhalte oder sonstige Weisungen. Der Kunde haftet für von ihm zur Verfügung gestellte Materialien sowie für das von ihm abgenommene Werk, falls diese Rechte Dritter verletzen; der Kunde stellt mich in dieser Hinsicht von einer Haftung frei. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden bei Mitwirkungsobliegenheiten für ihn mit Kontakt zum übernommenen Pflichtenbereich tätig werden, hat der Kunde wie für eigenes Handeln einzustehen. Der Kunde haftet auch für seine etwaigen Konzerngesellschaften.
    • Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts oder der Gestaltung der im Rahmen eines Vertrages geplanten und/oder realisierten Inhalte findet nicht statt, sofern die Inhalt dem Kundenwunsch entsprach. 
    • Beim Einsatz von Produkten und Services von Drittanbietern besteht lediglich die Pflicht, die für den Kunden angefertigten Leistungen für eine ordnungsgemäße Einbindung zur Verfügung zu stellen. Gewährleistungsansprüche hinsichtlich des Drittproduktes bestehen allein gegenüber dem jeweiligen Anbieter. Mängel die durch technische Änderungen durch Drittanbieter entstehen sind nicht von mir zu vertreten.
    • Bei Ereignissen höherer Gewalt, die von keiner Partei zu vertreten sind, haftet keine Partei der anderen für eine dadurch entstandene Verzögerung oder Nichterfüllung der Leistung. Höhere Gewalt liegt insbesondere auch dann vor, wenn die zu betreuenden Webseiten, Server oder sonstige Datensysteme aus einem nicht von mir zu vertretenden Grund nicht erreichbar sind.
    • Sofern im Namen und für Rechnung des Kunden gegenüber Dritten aufgetreten wird, findet eine direkte Haftung nicht statt. Rechte gegen Dritte werden an den Kunden abgetreten.
    • Im Falle von Schutzrechtsverletzungen, die auf Verschulden beruhen, dürfen nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung Änderungen vorgenommen werden, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich über Dritte zu informieren, die wegen der Leistung Ansprüche gegenüber dem Kunden geltend machen und in diesem Fall nicht ohne Rücksprache in Kommunikation mit dem Dritten zu treten. 
    • Der Kunde trägt das Risiko für von ihm bereitgestellte Requisiten oder sonstige am Drehort vorhandene und nicht durch mein Verschulden beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände.
    • Die Haftungsausschlüsse gemäß dieses Abschnittes gelten auch für Mängelansprüche. Diese verjähren gegenüber Unternehmern in zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Verjährung beginnt mit Überlassung der erbrachten Leistung an den Kunden. 
    • Im Falle eines Mangels steht mir die Wahl der Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung hat unabhängig von der Anzahl der Versuche innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen. Das Recht zur Selbstvornahme steht dem Kunden nicht zu.
    • Können Mängelbeseitigungen nur durch Mitwirkung des Kunden durchgeführt werden, gilt die Mängelbeseitigung nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlung gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen als erfüllt. 
    • Die Nacherfüllung kann verweigert werden, solange der Kunde die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und die ausstehende Vergütung unter Berücksichtigung des Mangels nicht unverhältnismäßig hoch ist.
    • Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Überlassung der erbrachten Leistung. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch die Agentur. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, soweit der Mangel durch die Agentur arglistig verschwiegen wurde
    • Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nicht bei Mängeln, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen des Kunden bzw. vom Kunden gelieferte Inhalte zurückgehen sowie dann, wenn der Kunde Änderungen an der erbrachten Leistung vorgenommen hat oder durch Dritte vornehmen lässt, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels. 
    • Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

 

  • Dauerschuldverhältnisse / Projekte
    • Verträge, welche die regelmäßige Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen zum Gegenstand haben, sind mit einer Frist von zwei Monaten zum ordentlichen Ende des Vertrages kündbar.
    • Bei projektbezogenen Aufträgen können monatliche Zwischenrechnungen gestellt werden. 

 

  • Kündigung & Rücktritt
    • Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.
    • Der Kunde kann auch aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallen) kündigen.
    • Kündigt der Kunde, besteht das Recht, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistungsphase incl. der Phase zu verlangen, in der die Kündigung erfolgt. Etwaige Ausnahmen von dieser Vergütungsregelung ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen.
    • Im Falle der Kündigung geht vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen keinerlei Nutzungsrecht auf den Kunden über. 
    • Jeder Vertragspartner hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Vor einer solchen Kündigung werden sich die Vertragspartner einander jedoch, soweit ihnen dies zugemutet werden kann, angemessen Gelegenheit geben, den Kündigungsgrund zu beseitigen.
    • Ist die Kündigung nicht vom Kunden zu vertreten, besteht nur Anspruch auf die Vergütung für die bis zur Beendigung des Vertrages erbrachten Leistungen die für den Kunden nutzbar sind. 
    • Wird ein Vertragspartner zahlungsunfähig oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt, so ist der andere Vertragspartner berechtigt, das Vertragsverhältnis aus einem wichtigen Grund zu kündigen.
    • Eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung kann erst dann nach erfolglosem Ablauf dieser Frist dazu genutzt werden, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung geltend zu machen, wenn die entsprechende Rechtsfolge bei der Fristsetzung mitgeteilt wurde.

 

  • Abwerbe- und Einstellungsverbot
    • Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine meiner Mitarbeiter abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung durch mich zu beschäftigen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des Mitarbeiters an mich zu zahlen. 

 

  • Schlussbestimmungen
    • Erfüllungsort ist mein Sitz; ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Rechtsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz meines Unternehmens. Es bleibt jedoch vorbehalten, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 
    • Das Vertragsverhältnis einschließlich der Geschäftsbedingungen wird ausschließlich nach deutschem Recht – mit Ausnahme des Einheitlichen UN-Kaufrechts, CISG – beurteilt, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder wenn es sich um ein Exportgeschäft handelt. Gegenüber Verbrauchern bleiben jedoch die national zwingenden Vorschriften ihres Sitzlandes auch trotz der deutschen Rechtswahl anwendbar.
    • Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die im Rahmen des geltenden Rechts dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Online Seminar – Instagram für Hochzeitsdienstleister

Kontaktaufnahme: Die Teilnahme an einem Seminar erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Der Kunde kann sich zur Vereinbarung eines Seminar-Termins beim Anbieter melden.

Vorbereitung: Einige Tage vor dem vereinbarten Seminar-Termin erhält der Kunde per E-Mail einen Link zum Teams-Meeting.

Seminar-Tag: Das Seminar findet zum vereinbarten Termin online über Microsoft Teams statt. Der Kunde nimmt aktiv an der interaktiven Veranstaltung teil.

Nachbereitung: Nach Abschluss des Seminars erhält der Kunde alle Seminarfolien zur Verfügung gestellt.

Geistiges Eigentum: Der Anbieter bestätigt hiermit, dass alle Inhalte des Seminars, einschließlich Texte, Grafiken, Präsentationen usw., Eigentum des Anbieters sind und durch Urheberrechtsgesetze geschützt sind. Die Seminarunterlagen, die dem Kunden im Rahmen des Online-Seminars zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung der Seminarunterlagen an Dritte, ganz oder teilweise, ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Seminarunterlagen nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen und diese nicht weiterzugeben, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Jede unbefugte Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Seminarunterlagen kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und Schadenersatzforderungen seitens des Anbieters nach sich ziehen.

Teilnahmevoraussetzungen: Zur Teilnahme am Seminar erhält der Kunde per E-Mail einen Zugangslink. Der Kunde muss über eine stabile Internetverbindung sowie ein geeignetes Endgerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) verfügen. Idealerweise sollten auch Kopfhörer, Mikrofon oder Headset sowie eine Webcam oder Kamera vorhanden sein, um eine optimale Kommunikation während des Seminars zu ermöglichen.

Individuelles 1:1 Seminar: Das Seminar bietet persönliche Betreuung und wird an die individuellen Fragen und Bedürfnisse des Kunden angepasst.

Referentin: Das Seminar wird von Alena Scheffler durchgeführt.

Datenschutz: Personenbezogene Daten des Kunden werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und nur für die Abwicklung des Seminars verwendet.

Haftungsausschluss: Der Anbieter haftet nicht für technische Probleme oder Unterbrechungen während des Seminars, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

Änderungen und Stornierungen: Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen am Seminarprogramm vorzunehmen oder das Seminar aus wichtigen Gründen abzusagen. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen.

Geltendes Recht und Gerichtsstand: Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus oder im Zusammenhang mit dem Seminar gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

 

Stand: Februar 2024